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Öffentliche Planauflage vom 15. November bis 5. Dezember 2024 - Gemeinde Wollerau
Gemeinde Wollerau / Gestaltungsplan
Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) wird folgender Gestaltungsplan vom 15. November bis 5. Dezember 2024 öffentlich aufgelegt:
«Unter Erlen», Altenbachstrasse, Wollerau, KTN 343 und 2344, Koordinaten 2 695 994/1 227 833.
Gesuchsteller: Steiner AG, Hagenholzstrasse 56, 8050 Zürich.
Planverfasserin: SUTER VON KÄNEL WILD, Förrlibuckstrasse 30, 8005 Zürich.
Grundeigentümer: Alfred Meister, Altenbachstrasse 15 h, 8832 Wollerau;
Konrad Meister, Altenbachstrasse 29, 8832 Wollerau;
Peter Meister, Altenbachstrasse 29, 8832 Wollerau
Seraina Investment Foundation, Stockerstrasse 34, 8002 Zürich.
Die Gestaltungsplanunterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Hochbau) zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Wollerau Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 15. November bis 5. Dezember 2024.
Wollerau, 15. November 2024 - Der Gemeinderat