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Kantonsräte
Das Parlament des Kantons Schwyz, der Kantonsrat, besteht aus 100 Mitgliedern, die in Volkswahlen auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Wahlkreise sind die Gemeinden. Auf die 13 Gemeinden mit der geringsten Einwohnerzahl entfällt nur je ein Sitz. Die 87 restlichen Mandate werden auf die weiteren 17 Gemeinden nach dem Verhältnis der Wohnbevölkerung verteilt.
Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde (Legislative) des Kantons. Neben der Gesetzgebung hat der Kantonsrat weitere wichtige Aufgaben: Er legt den Voranschlag und den Steuerfuss des Kantons fest, genehmigt Rechnung und führt die Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung, über die Gerichte und über die Kantonalbank. Ausserdem wählt er eine Reihe anderer Behörden.