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Behörden und Kommissionen
Jede Gemeinde ist verpflichtet, die gemäss kantonalem Recht vorgesehenen Kommissionen zu bestellen. Daneben kann der Gemeinderat weitere Kommissionen und ständige Arbeitsgruppen wählen. Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sowie die Vermittler werden - wie der Gemeinderat - vom Stimmbürger gewählt.
Sie finden hier in wenigen Tagen das neue Behördenverzeichnis der Gemeinde Wollerau (Legislatur 2024-2026).
Dokumente
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2020.01.13_Richtlinien_fur_Behorden_und_Kommissionen_verabsc.pdf | Download | 0 | 2020.01.13_Richtlinien_fur_Behorden_und_Kommissionen_verabsc.pdf |
Berhoerdenentschaedigung ab 01.01.2025 | Download | 1 | Berhoerdenentschaedigung ab 01.01.2025 |