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Solidaritätsbeiträge
Die Gemeinde Wollerau nimmt ihre soziale und gesellschaftliche Verantwortung unter anderem durch die Ausrichtung von Solidaritäts- und Vereinsbeiträgen wahr. Die Gemeinde verfügt hierzu über einen von der Gemeindeversammlung bewilligten jährlichen Betrag.
Der Gemeinderat hat nun entschieden, Richtlinien für die Ausrichtung von Solidaritätsbeiträgen zu erstellen, um so die Prozesse zu vereinfachen und auch Klarheit gegenüber den Gesuchstellern zu schaffen. Die Richtlinien sind einfach und klar gehalten.
In der Richtlinie werden folgende Rahmenbedingungen gesetzt:
Die Gemeinde Wollerau
- unterstützt ausschliesslich gemeinnützig tätige schweizerische Institutionen, deren Projekte und
Aktivitäten einen Bezug zu Wollerau, zur Region Ausserschwyz oder zum Kanton Schwyz aufweisen
resp. die sich für gesellschaftliche Belange, welche im Allgemeininteresse sind, einsetzen;
- kann auch Beiträge ausrichten, um sich im Inland bei ausserordentlichen Ereignissen solidarisch zu
zeigen oder Gemeinwesen in Not zu helfen;
- kann auch Projekte im Ausland unterstützen, wenn die Trägerorganisationen einen Bezug zu
Wollerau haben.
Nicht berücksichtigt werden
- Massenmailings und Standard-Fundraisingbriefe (diese werden auch nicht beantwortet);
- Gesuche um Unterstützung von Einzelpersonen.
Kontakt
Gemeinde Wollerau, Beitragswesen, Telefon 043 888 12 88, beitragswesen@wollerau.ch
Unterstützungsantrag
Wir bitten Sie, Ihren Unterstützungsantrag mit Beilagen, wenn möglich möglich in elektronischer Form an beitragswesen@wollerau.ch einzureichen.
Dokumente
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Richtlinien_Beitragswesen.pdf (PDF, 53.06 kB) | Download | 0 | Richtlinien_Beitragswesen.pdf |