Kopfzeile
Inhalt
Feuerungsanlagen - Gesuch für die Erstellung/Änderung (Gesuche sind der Gemeinde einzureichen)
Die Erstellung und Änderung von Feuerungsanlagen bedarf gemäss § 11, Abs. 1b des Feuerschutzgesetzes (SRSZ 530.110) einer Brandschutzbewilligung der Gemeinde.
Die Gesuche sind bei der Gemeinde einzureichen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbauamt | 043 888 12 20 | hochbau@wollerau.ch |