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Feuerungsanlagen - Gesuch für die Erstellung/Änderung (Gesuche sind der Gemeinde einzureichen)

Die Erstellung und Änderung von Feuerungsanlagen bedarf gemäss § 11, Abs. 1b des Feuerschutzgesetzes (SRSZ 530.110) einer Brandschutzbewilligung der Gemeinde.

Die Gesuche sind bei der Gemeinde einzureichen.

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