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Merkblatt öffentliche Fuss- und Fahrwege mit privater Unterhaltspflicht (Wegrodel)

Die Gemeinde Wollerau leistet an den zweckmässigen Unterhalt öffentlicher Fuss- und Fahrwege mit privater Unterhaltspflicht (Wegrodel) Beiträge.

Die Beiträge werden ab 1. Juli 2021 auf eine maximale Breite von 3.00 m (Fahrweg) bzw. von 2.00 m (Fussweg) anstelle der Breiten gemäss EGzZGB (2.70 m bzw. 0.90 m) ausbezahlt. Für die Berechnung der Beiträge sind nicht mehr die Belagsarten massgebend sein, sondern es wird generell höchstens ein Drittel der effektiven Kosten übernommen. Bei Kieswegen werden die Materialkosten vergütet.

Neu muss zusätzlich die Bedingung erfüllt werden, dass der Gemeindebeitrag an den Unterhalt einer Strasse oder eines Wegs mit einer Fahrberechtigung für den Werkdienst und die Blaulichtorganisationen verbunden ist.

Informationen

Datum
1. Juli 2021
Herausgeber/-in
Gemeinde Wollerau

Dokumente

Name
2021.06.08_Merkblatt Wegrodel (PDF, 55.63 kB) Download 0 2021.06.08_Merkblatt Wegrodel

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