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Merkblatt öffentliche Fuss- und Fahrwege mit privater Unterhaltspflicht (Wegrodel)
Die Gemeinde Wollerau leistet an den zweckmässigen Unterhalt öffentlicher Fuss- und Fahrwege mit privater Unterhaltspflicht (Wegrodel) Beiträge.
Die Beiträge werden ab 1. Juli 2021 auf eine maximale Breite von 3.00 m (Fahrweg) bzw. von 2.00 m (Fussweg) anstelle der Breiten gemäss EGzZGB (2.70 m bzw. 0.90 m) ausbezahlt. Für die Berechnung der Beiträge sind nicht mehr die Belagsarten massgebend sein, sondern es wird generell höchstens ein Drittel der effektiven Kosten übernommen. Bei Kieswegen werden die Materialkosten vergütet.
Neu muss zusätzlich die Bedingung erfüllt werden, dass der Gemeindebeitrag an den Unterhalt einer Strasse oder eines Wegs mit einer Fahrberechtigung für den Werkdienst und die Blaulichtorganisationen verbunden ist.
Informationen
- Datum
- 1. Juli 2021
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Wollerau
Dokumente
Name | |||
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2021.06.08_Merkblatt Wegrodel (PDF, 55.63 kB) | Download | 0 | 2021.06.08_Merkblatt Wegrodel |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Infrastruktur | 043 888 12 10 | infrastruktur@wollerau.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 043 888 12 10 | infrastruktur@wollerau.ch |