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AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde ist die Schnittstelle zwischen dem Bürger und der kantonalen Ausgleichskasse und IV-Stelle.
Die AHV-Zweigstelle ist zuständig für:
- Abgabe der Formulare und der entsprechenden Vorschriften
- Mithilfe beim Ausfüllen der Formulare
- Prüfung der eingereichten Unterlagen und Weiterleitung an die Ausgleichskasse Schwyz
Detailierte Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Schwyz.
Kontakt
AHV-ZweigstelleHauptstrasse 15
Postfach 335
8832 Wollerau
Tel. 043 888 12 88
einwohneramt@wollerau.ch
Öffnungszeiten
Di - Do 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Beschreibung |
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