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Retournierung Heimatscheine

26. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 sind die Einwohnerämter des Kantons Schwyz gehalten, auf das Einfordern des Heimatscheines zu verzichten und § 14 Abs. 3 EMG nicht mehr anzuwenden. Die Heimatscheine werden daher ab sofort nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt.

Das Einwohneramt wird allen Betroffenen die einen Heimatschein in Wollerau hinterlegt haben, diesen im Verlaufe des Jahres per Post zurücksenden. Für die Bevölkerung entsteht dadurch momentan kein Handlungsbedarf.

Haben Sie Fragen zur neuen Weisung? Das Einwohneramt Wollerau steht Ihnen gerne zur Verfügung, Telefon 043 888 12 88, E-Mail einwohneramt@wollerau.ch.