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Wollerau: Gemeindeversammlung genehmigt Voranschlag 2025 und Steuersenkung
Insgesamt rechnet die Gemeinde Wollerau für 2025 mit einem Gesamtaufwand von CHF 45.5 Millionen. Dem stehen Erträge von CHF 48.8 Millionen gegenüber. Der daraus resultierende Ertragsüberschuss (Gewinn) von CHF 3.3 Millionen ist auf die nach wie vor hohe Steuerkraft der Wollerauer Bevölkerung zurückzuführen.
Hohe Investitionstätigkeit
2025 plant der Gemeinderat Investitionen von rund CHF 29.9 Millionen. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die gleichzeitige Realisierung der MZG Riedmatt und des Dorf- und Bildungszentrums Wollerau. Neben zahlreichen kleineren Investitionen steht beispielsweise auch die Sanierung des Kunstrasens im Erlenmoos an. Aufnahme in den Voranschlag 2025 fand unter anderem auch die vertiefte Prüfung der Machbarkeit der Verbindungsstrasse «Wächlen-Verenastrasse».
Finanzielle Folgen der Investitionen
Aufgrund des derzeit hohen Investitionsvolumens werden die Abschreibungen und der Sachaufwand in den kommenden Jahren ansteigen. Ab 2027 rechnet der Gemeinderat mit jährlichen Aufwandüberschüssen von bis zu CHF 2 Millionen. Zudem ist gegen Ende 2025 die erstmalige Aufnahme von Bankdarlehen zu erwarten, deren Volumen in den Folgejahren weiter steigen wird.
Gesunder Gemeindehaushalt und Steuersenkung
Säckelmeister Guido Rusch präsentierte den anwesenden Wollerauerinnen und Wollerauern einen Gemeindehaushalt, der nach wie vor in sehr guter Verfassung ist. Die Gemeinde wird die anstehenden Investitionen im kommenden Jahr aus den vorhandenen flüssigen Mitteln finanzieren können. Die gegen Ende 2025 geplante Aufnahme von Fremdkapital ist für Wollerau auch langfristig tragbar.
Die Gemeinde Wollerau verfügt über ein grosses Eigenkapital. Teil des Eigenkapitals ist der Bilanzüberschuss. Da die Gemeinde in den vergangenen Jahren zum Teil grosse Überschüsse erwirtschaftet hat, ist der Bilanzüberschuss auf mittlerweile beinahe CHF 65 Millionen angewachsen. Die Stimmberechtigten folgten dem Antrag des Gemeinderats, bei den natürlichen Personen den Steuerfuss von 60 Prozent auf neu 55 Prozent einer Einheit zu senken. Ein Antrag aus dem Plenum, den Steuerfuss noch tiefer auf 50 Prozent einer Einheit zu senken, wurde deutlich abgelehnt. Mit dieser Steuersenkung soll der Bilanzüberschuss unter Berücksichtigung des Cashflows mittelfristig abgebaut werden. Dabei ist dem Gemeinderat eine konstante Steuerpolitik wichtig.
Zonenplan
Gestützt auf die übergeordnete kantonale Gesetzgebung informiert der Gemeinderat die Öffentlichkeit über die Zielsetzungen seiner Planungen in der Umsetzung des Richtplans und nimmt dazu im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge entgegen. Mit den Teilnutzungsplanungen «Roosstrasse» und «Junkerstrasse» liegen zwei Änderungen der Zonenplanung vom 6. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025 öffentlich auf. Die Bevölkerung wird zur Mitwirkung eingeladen und erhält die Möglichkeit, sich schriftlich zu äussern. Die Unterlagen können während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und sind in elektronischer Form auf der Website der Gemeinde verfügbar.