Kopfzeile
Inhalt
Bestattungs- und Friedhofswesen
Ein Todesfall ist dem Bestattungsamt der Gemeindeverwaltung Wollerau innert zwei Tagen mitzuteilen.
Das Bestattungsamt hat die Aufgabe, den Tod von Einwohner*innen dem Zivilstandsamt zu melden.
Ausserdem ist das Bestattungsamt für den Gemeindefriedhof Wollerau verantwortlich.
Der Gemeindefriedhof ist eine öffentliche Begräbnisstätte für alle Einwohner*innen der Gemeinde Wollerau, unabhängig von ihrer Konfession. Nicht ortsansässig gewesene Personen können nur unter gewissen Voraussetzungen auf dem Gemeindefriedhof beigesetzt werden. Diesbezüglich erfahren Sie mehr aus dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Wollerau.
Für eine angemessene Bestattung hat der Gemeinderat Wollerau folgende Bestattungsfirma beauftragt:
Steiner Bestattung Höfe & March
Bahnhofstrasse 13
8832 Wollerau
044 784 04 23
079 693 15 51
info@steiner-bestattung.ch
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | |||
---|---|---|---|
UA_12.03.2023_Sachgeschaeft_Reglement_Bestattungs-_und_Friedhofwesen.pdf (PDF, 2.04 MB) | Download | 0 | UA_12.03.2023_Sachgeschaeft_Reglement_Bestattungs-_und_Friedhofwesen.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bestattungs- und Friedhofwesen | 043 888 12 50 | gesellschaft@wollerau.ch |
Name | Download |
---|