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Die Geschichte des Hinteren Hofes
Nach dem Alten Zürichkrieg mussten die Hofleute den Schwyzern einen Treueeid ablegen. Schwyz übte in Wollerau in der Folge die hohe und niedere Gerichtsbarkeit aus. Dabei verblieb der Ort bis ins 19. Jahrhundert im Spannungsfeld zwischen Schwyz und Zürich. Erst 1812 kaufte er sich endgültig von der Zehntenpflicht gegenüber Zürich los. Der trockene und nasse Zehnten soll den zürcherischen Ablösungsbestimmungen gemäss jährlich 4328.18 Gulden betragen haben, was Fr. 9893.62 in der im 19. Jahrhundert eingeführten neuen Währung entsprach.
Mit der Helvetik kamen die Höfe 1798 zum neuen Kanton Linth. Bereits 1803 wurde diese Zuteilung wieder rückgängig gemacht. Die beiden Bezirke Wollerau (mit den Vierteln Wilen, Berg, Erlen und Wollerau) und Pfäffikon wurden nun dem Kanton Schwyz zugeteilt. 1804 kam es zu einem gütlichen Vergleich der beiden Bezirke mit dem Stift Einsiedeln, mit beidseitigem Verzicht auf einige bisherige Rechte. Mit der Verfassung von 1848 entstand der heutige Bezirk Höfe, der den Vorderen und Hinteren Hof endgültig vereinte.
Die beiden Höfe sollten ihre politische Bedeutung bis 1898 noch insofern behalten, als sie je einen Wahlkreis für den Kantonsrat bildeten. Noch heute wechselt die Bezirkshauptortwürde turnusgemäss zwischen Wollerau (4 Jahre) und Pfäffikon (2 Jahre). Bei alteingesessenen Höfnern kann gelegentlich bis in die heutige Zeit hinein ein leises Wetteifern zwischen den beiden Orten ausgemacht werden.