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Öffentliche Planauflage vom 4. bis 24. Oktober 2024
innerhalb der Bauzonen
Bauherrschaft: Gemeinde Wollerau, Hauptstrasse 15, 8832 Wollerau; Grundeigentümer: Gemeinde Wollerau, Hauptstrasse 15, 8832 Wollerau. Bauobjekt: Aussenbeschriftung Restaurant Erlenmoos, KTN 377, Koordinaten 2 695 975/1 227 223 und 2 695 971/1 227 220.
Die Baugespanne sind erstellt und die Pläne liegen bei der Gemeindeverwaltung (2. Stock) zur Einsicht auf. Sie können auch im Portal eBau (sz.ch/ebau) eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann bei der betreffenden Bewilligungsbehörde der Gemeinde bzw. des Bezirkes gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451).
Die Einsprachefrist dauert bis 24. Oktober 2024
Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).