Kopfzeile
Inhalt
Mitwirkungsverfahren Teilnutzungsplanung Junkerstrasse
Mitwirkungsverfahren Teilnutzungsplanung Junkerstrasse
Zur Vervollständigung des Verkehrssystems, zur Verkehrsentlastung des Zentrums von Wollerau sowie zur Erschliessung der Siedlungsgebiete Altenbach und Untere Erlen ist gemäss kommunalem Richtplan der Neubau der Junkerstrasse vorgesehen. Der kommunale Richtplan Wollerau bildet die kommunale, strategische Grundlage für die vorliegende Planung. Er baut dabei auf den Vorgaben des kantonalen Richtplans auf und präzisiert dessen Festlegungen. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat den kommunalen Richtplan Wollerau am 6. Juli 2021 genehmigt.
Der rechtskräftige Erschliessungsplan der Gemeinde Wollerau wurde am 19. Oktober 2010 vom Regierungsrat genehmigt. Die Junkerstrasse ist zurzeit weder im Erschliessungsplan, dem Zonenplan noch in einem Gestaltungsplan eigentümerverbindlich gesichert und befindet sich ausserhalb der Bauzonen. Die Junkerstrasse ist hierzu im Erschliessungsplan als Groberschliessungsstrasse festzulegen. Zudem muss die Fläche des Strassenkörpers im Zonenplan in die Verkehrszone eingezont werden.
Mit der Teilnutzungsplanung Junkerstrasse werden die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, damit die Junkerstrasse in einem nachfolgenden Schritt realisiert werden kann. Mit der vorliegenden Teilnutzungsplanung werden keine zusätzlichen Wohn- oder Arbeitszonen geschaffen. Die neuen Bauzonen beschränken sich auf die erforderlichen Verkehrsanlagen (Verkehrszonen).
Gestützt auf § 25 Abs. 1 PBG informiert der Gemeinderat die Öffentlichkeit über die Zielsetzungen seiner Planungen und nimmt dazu im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge entgegen. Anschliessend an die Prüfung dieser Eingaben werden die Unterlagen dem Volkswirtschaftsdepartement zur Vorprüfung eingereicht. Danach wird die Teilrevision der Ortsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt und der Bevölkerung Gelegenheit gewährt, gegen den Entwurf Einsprache zu erheben.
Als erster Schritt des Nutzungsplanungsverfahrens wird nun das Mitwirkungsverfahren eröffnet. Die Bevölkerung erhält Gelegenheit, sich vom 6. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025 zur Teilnutzungsplanung Junkerstrasse beim Gemeinderat schriftlich zu äussern. Die Projektunterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
01_Erschliessungsplan (PDF, 1.14 MB) | Download | 0 | 01_Erschliessungsplan |
02_Reglement_ESP (PDF, 159.93 kB) | Download | 1 | 02_Reglement_ESP |
03_Teilzonenplan (PDF, 5.24 MB) | Download | 2 | 03_Teilzonenplan |
04_Baureglement (PDF, 124.31 kB) | Download | 3 | 04_Baureglement |
05_Erläuterungsbericht (PDF, 9.27 MB) | Download | 4 | 05_Erläuterungsbericht |
06_Machbarkeitsstudie_Situation (PDF, 3.25 MB) | Download | 5 | 06_Machbarkeitsstudie_Situation |
07_Machbarkeitsstudie_Längenprofil (PDF, 1.05 MB) | Download | 6 | 07_Machbarkeitsstudie_Längenprofil |
08_Machbarkeitsstudie_Technischer_Bericht (PDF, 2.28 MB) | Download | 7 | 08_Machbarkeitsstudie_Technischer_Bericht |