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Informations- und Mitwirkungsverfahren vom 06. Dezember 2024 bis 07. Januar 2025
Teilzonenplanung Roosstrasse
Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Gemeinderat Wollerau im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Es kann/können deshalb vom 6. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025 während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Hochbau), eingesehen werden:
– Teilzonenplanung Roosstrasse
umfassend Teilzonenplan, Baureglement und Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV.
Teilzonenplanung und Teilerschliessungsplanung Junkerstrasse
Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Gemeinderat Wollerau im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Es kann/können deshalb vom 6. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025 während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Hochbau), eingesehen werden:
– Teilzonenplanung Junkerstrasse
– Teilerschliessungsplanung Junkerstrasse
umfassend Teilzonenplan, Teilerschliessungsplan, Baureglement, Reglement zum Erschliessungsplan, Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 RPV, Machbarkeitsstudie.
Schriftliche Meinungsäusserungen zu den Entwürfen sind bis spätestens 7. Januar 2025 an den Gemeinderat Wollerau zu richten.