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Reklamen

Gemäss Art. 95 Abs. 1 der Strassensignalisationsverordnung (SSV) sind Strassenreklamen alle der Werbung in irgendeiner Art dienenden Einrichtungen und Ankündigungen im Bereich der öffentlichen Strasse. Innerorts dürfen Strassenreklamen selbstleuchtend oder angeleuchtet sein. Gemäss Art. 7 des Reglementes für die Bewilligung von Reklameanlagen auf öffentlichem und privatem Grund der Gemeinde Wollerau darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Die Unterlagen für eine Reklamebewilligung sind der Abteilung Hochbau über die digitale Bewilligungsplattform eBau einzureichen.

• Baugesuchformular
• Situationsplan mit Vermassung der Reklameanlage sowie Grenz- und Strassenabständen
• Fotomontage oder Visualisierung der Reklame

Das Bewilligungsverfahren dauert ungefähr 2 Monate

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