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Abmeldung/Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden.
Abmeldung Online:
Abmeldung/Wegzug
Abmeldung am Schalter:
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)
- Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausländerausweis
Bei einem Wegzug ins Ausland sollte ca. 3 Wochen vor Abreise persönlich am Schalter vorgesprochen werden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 043 888 12 88 | einwohneramt@wollerau.ch |