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Abmeldung/Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden.

Abmeldung Online:
Abmeldung/Wegzug 

Abmeldung am Schalter:
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)
  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)


Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausländerausweis


Bei einem Wegzug ins Ausland sollte ca. 3 Wochen vor Abreise persönlich am Schalter vorgesprochen werden. 

 

Zugehörige Objekte